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Und nochmal - Wahrheit oder Seemannsgarn



Blacky offline
Ist auf seine letzte Reise gegangen
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Betreff: Re: Und nochmal - Wahrheit oder Seemannsgarn  -  Gepostet: 15.12.2013 - 17:43 Uhr  -  
Moin,

re Heuern von bythewind

just to remember: Jan. 1965 bei Esso mit Kompanieheuer:
überstunde : 1,80 Mark
Interessant finde ich auch, daß mein RV Beitrag Bezug 717DM ist wo die Bruttoheuer doch nur 525DM ist

Ps: ich habe noch meine Abrechnungen, steht doch oben rechts in der Ecke:
sorgfältig aufzubewahren :D :D
man sagt auch, Krebse werfen nichts weg.... O-)
keller ist schon voll, jetzt geht es auf den Boden

sorry, ich hör schon auf, bin weit weg von Wahrheit oder Seemannsgarn
Gruss Blacky
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Dieser Post wurde 2 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 15.12.2013 - 17:49 Uhr von Blacky.
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bythewind offline
Kapitän/1. Ing
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Betreff: Re: Und nochmal - Wahrheit oder Seemannsgarn  -  Gepostet: 15.12.2013 - 18:31 Uhr  -  
Das mit dem Rentenbezug machen die heute auch noch so. Die Sozialversicherung bezieht sich auf die sogenannte D-Heuer. D steht dabei für 'Durchschnitt'. Die D-Heuer wird von den Sozialversicherungsträgern für jeden Tätigkeitsgrad an Bord festgelegt und zwar als das, was dir gem. HTV zusteht plus dem HTV-Verpflegungssatz. Dabei ist es unerheblich, wie viel du tatsächlich an Heuer bekommst. War ne feine Sache zu Zeiten, als alle Leute übertariflich bezahlt wurden, fällt uns aber im Moment gewaltig auf die Füsse. Meine Reederei hat für 2013 nun erreicht, dass dich unsere D-Heuern nach unserem tatsächlichen Einkommen berechnen. Ob das aber für 2014 wieder so läuft, werden wir sehen.

Gruß, Bärbel.
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 15.12.2013 - 18:33 Uhr von bythewind.
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holger offline
Kapitän/1. Ing
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Betreff: Re: Und nochmal - Wahrheit oder Seemannsgarn  -  Gepostet: 15.12.2013 - 19:17 Uhr  -  
http://www.hapag-lloyd.de/downloads/pdf/HTV_2012.pdf

Moin zusammen,
hier der Heuertarifvertrag für die deutsche Seeschifffahrt (HTV-See) gültig ab 1. Januar 2012
gruss holger
In majestätischer Einsamkeit dehnt sich das ewige Nordmeer….
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Spezi versteckt
Kapitän/1. Ing
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Betreff: ich glaub´s ja nicht  -  Gepostet: 15.12.2013 - 20:09 Uhr  -  
Zitat

Hallo Castlestone,

das Problem ist, dass die deutschen Seeleute auf den deutschen Schiffen nicht zu ITF-Heuern beschäftigt werden dürfen. Lt. HTV 2012 muss eine Fachkraft Deck (das ist ein ungelernter Decksmann ohne Brief, entsprechend einem Filippino-O/S) im 1. Jahr brutto 2610 Euro plus 15 Tage bezahlten Urlaub je gearbeitetem Monat plus Lohnnebenkosten erhalten. Das ist eine vollkommen utopische Summe, wenn man bedenkt, dass das Anfangsgehalt eines promovierten Mediziners als Assistenzarzt im Krankenhaus brutto bei ca. 2000 Euro und 25 Tagen Urlaub im Jahr liegt.
Zum Vergleich: der Filippino erhält monatlich gem. ITF 800 US-Dollar all inclusive und ohne bezahlten Urlaub.
Viele Grüsse,
Bärbel.

Zitat

Die Gewerkschaft (Ver.di) hat uns das eingebrockt mit ihren HTV-Erhöhungen bis ins Nirvana. Vor 5 Jahren sah das ja auch noch alles ganz anders aus. Deutsche Matrosen wurden zwar auch nicht mehr eingestellt, aber die Nautiker konnten in der Regel 10-20% über HTV aushandeln. Dann hat aber Ver.de irgendwann den Schuss nicht gehört und verlangt immer noch mehr, mehr, mehr. Die begreifen nicht, dass je höher sie den Preis für deutsche Seeleute treiben, desto mehr werden gekündigt. Es gab ja bei den diesjährigen Verhandlungen den Ansatz, die Heuern für die frischen Absolventen im 1. Jahr zu senken, damit wieder mehr von denen eingestellt werden. Jetzt gibt es diesen Kompromiss mit der Förderung für Nautiker, die ihr Patent noch nicht ausgefahren haben. Nun ja.
Gruß, Bärbel.

Moin @ All,

man muss wohl ein eigenes Studium absolvieren, um das alles noch zu verstehen.

Um einen bestimmten Besatzungsstandard auf deutschen Schiffen zu gewährleisten und entsprechend Seeleute auszubilden, zahlt der Staat noch einen erheblichen Anteil zu den Lohnkosten, oder sehe ich das falsch?:

Zitat:
Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft

Schiffsbesetzung
Gesetzliche Vorgaben


Die Besetzung von Seeschiffen unter deutscher Flagge richtet sich nach der Schiffsbesetzungsverordnung. Die Verordnung enthält keine Vorgaben, wie viele Seeleute insgesamt an Bord eines Schiffes sein müssen (keine Regelbesatzung nach Schiffsgröße oder Fahrtgebiet).
Stattdessen macht der Reeder einen Vorschlag für die Besetzung seines Schiffes, der anschließend von der Verwaltung geprüft wird.
Für diese Prüfung und die Erteilung des Schiffsbesatzungszeugnisses ist in Deutschland die Dienststelle Schiffssicherheit zuständig.
Die Schiffsbesetzungsverordnung unterscheidet nicht zwischen deutschen Erstregister (Seeschiffsregister) und dem deutschen Internationalen Seeschiffsregister (ISR) und gilt daher ohne Unterschiede für beide Register.
.................................

Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenosten
Der Bund zahlt für deutsche und EU-Seeleute an Bord von deutschflaggigen Seeschiffen im internationalen Seeverkehr Zuschüsse zur Senkung der Lohnnebenkosten. Die Höhe der Zuschüsse, die jährlich neu beantragt werden müssen, richtet sich sowohl nach der Schiffsgröße (unter/über 3.000 BRZ) als auch der Funktion an Bord (Kapitän/Offizier/Schiffsmann etc.).
Mehr Informationen dazu finden Sie im "Einflaggungslotsen".
Die PriceWaterhouseCoopers AG Wirtschaftsprüfergesellschaft (PWC) in Hamburg berät über die Lohnnebenkostenzuschüsse und hält die erforderlichen Anträge bereit. Die abschließende Prüfung und Bescheiderteilung über die Gewährung der Zuschüsse erfolgt durch das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie.


S E E - B E R U F S G E N O S S E N S C H A F T

Kapitän
Auf einem Schiff unter deutscher Flagge muss der Kapitän entweder deutscher Staatsangehöriger
oder Unionsbürger sein. Als Unionsbürger muss er an einem Lehrgang über deutsche
Seerechtsvorschriften in deutscher Sprache teilgenommen haben.
Der Bund gewährt zur Zeit einen jährlichen Zuschuss in Höhe von 16.700,- € für einen deutschen
Kapitän zur Senkung der Lohnnebenkosten auf einem Handelsschiff unter deutscher
Flagge mit einer Größe über BRZ 3.000 (unter BRZ 3000: 13.000,- € Zuschuss).
Weitergehende
aktuelle Informationen und Antragsformulare sind bei der PwC Deutsche Revision AG
unter www.pwc.de unter dem Suchwort: „Schifffahrtsförderung“ abrufbar oder telefonisch bei
PwC, Herr Nodorp, Tel.: 040/63 78-14 24.

Schiffsoffiziere
Für deutsche Schiffsoffiziere oder Offiziere aus den alten EU-Mitgliedsstaaten auf Schiffen
unter deutscher Flagge zahlt Bund zur Zeit einen jährlichen Zuschuss von 12.200,- bis
15.400,- € je nach Schiffsgröße und Dienstrang
. Weitere aktuelle Informationen erhalten Sie
ebenfalls bei PwC.
Sind auf dem Arbeitsmarkt keine deutschen oder EU-/EWR-Schiffsoffiziere verfügbar, können
diese durch Offiziere aus einem Drittstaat ersetzt werden. Das nachfolgend beschriebene
Verfahren ist zunächst bis zum 31.12.2007 befristet.

Schiffsmechaniker
................................
Schiffsmechaniker können auch Nicht-deutsche/Nicht-EU-Staatsangehörige sein. Die Ausbildung
muss jedoch nach der deutschen Schiffsmechaniker-Ausbildungsverordnung erfolgt
sein.
Der Bund zahlt zur Zeit einen einmaligen Zuschuss für die Schaffung eines Schiffsmechaniker-
Ausbildungsplatzes in Höhe von 25.500,- € .
Der Verband Deutscher Reeder (VDR) bezuschusst
zusätzlich jeden Ausbildungsplatz mit 10.000,- € für eigene Mitgliedsunternehmen.
Antragsformulare und aktuelle Informationen über die Förderung durch den Bund sind bei
der PwC Deutsche Revision AG unter www.pwc.de unter dem Suchwort: „Schifffahrtsförderung“
abrufbar oder telefonisch bei PwC, Herr Nodorp, Tel.: 040/63 78-14 24.
Servus, Spezi.
Seemannsschule FALKENSTEIN - Jan.- März 1958 - Schiffe: SANTA ELENA - BELGRANO - RICHARD KASELOWSKY - ANKARA - MERSEY ORE - CAP FRIO - SANTA URSULA - FLACHSEE - SÜDERAU - ESSO HAMBURG - REBENA
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