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Oldies

Courtesy of the Australian National Museum, Treebs-Shipping Historie http://www.belgian-navy.be/t10722-photos-de-navires-luxembourgeois-armateur-enre-belgique-n-s

Silverback offline
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Betreff: Re: Oldies  -  Gepostet: 17.07.2022 - 17:42 Uhr  -  
Zitat
früher war die Schiffsbetzungsgesetze ganz anders mfg baobab

1956 auf MS "Württemberg", H.Stinnes, HH, machten wir eine Reise nach Kanada-Ostküste/Montreal mit mehreren Passagieren/Auswanderern an Bord. Weil damit, z.B., die Gesamtanzahl der Bordbesatzung die 50 überstieg, musste ein Bordarzt :police: (3 oder 4 Ärmelstreifen, wenn ich mich recht erinnere) zusätzlich gemustert werden.

Gruß,

Silverback.
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bublies offline
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Betreff: Re: Oldies  -  Gepostet: 17.07.2022 - 21:38 Uhr  -  
Hej alla,
Zitat

ich bin bei FL 67 auf der Portunus auch mit 41 mann Besatzung gefahren das hat mit dem Gewinn der Reederei nichts zu tun früher war die Schiffsbetzungsgesetze ganz anders
mfg baobab

tack Baobab,
dachte nicht an die damals fungierende Schiffbesetzungsgesetze.
hälsning, bublies
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Baobab offline
Kapitän/1. Ing
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Betreff: Re: Oldies  -  Gepostet: 18.07.2022 - 17:23 Uhr  -  
Zitat

, die Gesamtanzahl der Bordbesatzung

so wie ich weiß durfte die Zahl der Passagiere 12 nicht Übersteigen sonst mußte ein Schiffsarzt an Bord sein
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Spezi versteckt
Kapitän/1. Ing
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Betreff: Re: Oldies  -  Gepostet: 18.07.2022 - 23:59 Uhr  -  
Zitat

so wie ich weiß durfte die Zahl der Passagiere 12 nicht Übersteigen sonst mußte ein Schiffsarzt an Bord sein

Bei mehr als zwölf Passagieren galt das Schiff als Fahrgastschiff - hier war ein Bordarzt vorgeschrieben.

Die SANTA ELENA, obwohl ein 5Luken-Frachter, galt wegen der 28 Passagierplätze (nur 1. Klasse) als "Fahrgastschiff" mit vorgeschriebenem Arzt an Bord.

Die CAP FRIO mit 12 Passagieren benötigte keinen Arzt und war ein "normaler" Frachter.
Der an diesem Beitrag angefügte Anhang ist entweder nur im eingeloggten Zustand sichtbar oder die Berechtigung Deiner Benutzergruppe ist nicht ausreichend.
Servus, Spezi.
Seemannsschule FALKENSTEIN - Jan.- März 1958 - Schiffe: SANTA ELENA - BELGRANO - RICHARD KASELOWSKY - ANKARA - MERSEY ORE - CAP FRIO - SANTA URSULA - FLACHSEE - SÜDERAU - ESSO HAMBURG - REBENA
Dieser Post wurde 1 mal bearbeitet. Letzte Editierung: 19.07.2022 - 00:06 Uhr von Spezi.
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zitteraal offline
Kapitän/1. Ing
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Betreff: Re: Oldies  -  Gepostet: 28.07.2022 - 13:27 Uhr  -  
Zitat
Bei mehr als zwölf Passagieren galt das Schiff als Fahrgastschiff - hier war ein Bordarzt vorgeschrieben.
Die SANTA ELENA, obwohl ein 5Luken-Frachter, galt wegen der 28 Passagierplätze (nur 1. Klasse) als "Fahrgastschiff" mit vorgeschriebenem Arzt an Bord.


So habe ich es auch mal verstanden, aber es Ist wohl auch Schnee von Gestern, Spezi

Rechtliche Grundlagen
Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten!

Die Besetzung von Schiffen mit medizinischem Personal wird durch jeweilige nationale Vorschriften geregelt. Gültig sind die Vorschriften des Landes, unter dessen Flagge das Schiff fährt.[15] Nach der Norm A4.1 des Seearbeitsübereinkommens muss bei Schiffen mit mehr als 100 Personen an Bord und Fahrten über mehr als drei Tage ein Arzt an Bord sein. Die nationalen Vorschriften können jedoch strengere Vorgaben enthalten. So wird es in den britischen The Merchant Shipping (Ships’ Doctors) Regulations von 1995 zusätzlich zur Pflicht eines britischen Schiffseigners erklärt, bei Schiffen mit mehr als 100 Personen an Bord und einer Entfernung von mehr als 1,5 Tagen zum nächsten Hafen mit adäquater medizinischer Versorgung, einen qualifizierten Arzt an Bord zu haben.[16] In der türkischen Regulation on Sanitary Safety of Passengers on Ships vom 28. Januar 1943 ist dagegen festgelegt, dass erst bei mehr als 200 Passagieren ein Schiffsarzt mitzuführen ist.[17]
Deutschland

Auf Kauffahrteischiffen unter deutscher Flagge ist nach § 6 Schiffsbesetzungsverordnung ein Schiffsarzt bei 100 oder mehr Personen an Bord und einer Fahrtdauer von mehr als drei Tagen vorgeschrieben. Übersteigt die Zahl der Personen auf einem Schiff 800, so muss ein zweiter Schiffsarzt an Bord sein. Schiffsärzte, die auf Kauffahrteischiffen unter deutscher Flagge tätig werden wollen, müssen sich nach § 19 Maritime-Medizin-Verordnung beim Seeärztlichen Dienst der Berufsgenossenschaft für Transport und Verkehrswirtschaft registrieren lassen. Als Schiffsarzt wird registriert, wer Arzt für Allgemeinmedizin, Anästhesiologie, Chirurgie oder Innere Medizin ist, über die Zusatzbezeichnung „Notfallmedizin“ oder den Fachkundenachweis „Rettungsmedizin“ verfügt, mindestens vier Wochen praktische Erfahrungen auf einem Seeschiff hat und wer nachweist, dass er auf einem Kauffahrteischiffe unter deutscher Flagge tätig ist oder werden wird (zum Beispiel durch Heuervertrag).

Im militärischen Bereich gelten entsprechende Vorschriften der Bundeswehr. Boote der Marine haben in der Regel keinen Arzt an Bord, sondern einen Schifffahrtmedizinischen Assistenten (früher: Sanitätsmeister). In diesen Fällen wird die ärztliche medizinische Versorgung oft über ein den Verband begleitendes Versorgungsschiff sichergestellt, welches über ein Lazarett mit einem Geschwaderarzt verfügt. Auf kleinen militärischen Einheiten, wie Schnellbooten oder U-Booten der Klasse 206A ist der Smut als Sanitäter ausgebildet, im Einsatzfall erfolgt allerdings die Einschiffung von höher qualifiziertem Rettungspersonal.[18] Dem Schiffsarzt oder dem Schifffahrtmedizinischen Assistenten stehen Schiffsarztgehilfen (früher: Sanitätsmaate) und Sanitätsgasten bei der Erfüllung seiner Aufgaben zur Seite.
Siehe auch: Marineeinsatzrettungszentrum
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Kallie offline
3. Offizier/4.Ing.
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Betreff: Re: Oldies  -  Gepostet: 19.09.2022 - 22:56 Uhr  -  
Die Ausstellung 150 Jahre Hamburg-Süd im IMM Hamburg ist von
heute bis zum 5. März 2023 verlängert worden.

Maritime Grüße aus HH
Kallie
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